Impressum

HSV Offizieller Fan Club "von der Waterkant"
Fan Club Nr. 25010 / Hamburger Sport-Verein e.V.
 

 

1. Vorsitzender
Birger Bewarder
Ostfalenweg 14
22453 Hamburg

Webmaster
Andreas Herrmann

2.Vorsitzender
Sven Rave
Holtenklinker Str. 176
21029 Hamburg

 

Kassenführer
Michael Ziglowski

Amfortasweg 15
12167 Berlin
Dieser offizielle HSV-Fanclub wurde vor     Tagen in Mürsbach/Franken gegründet.
 

Satzung (Stand 01.Juli 2008)

 

Satzung

§1 Namen

 Der HSV- FAN- CLUB führt den Namen

                        HSV-FAN-CLUB „von der Waterkant“.

  

§2 Geschäftsjahr / Jahresabschluss des Kassenberichtes

 

Das Geschäftsjahr läuft vom 01.07. bis 30.06. des nächsten Jahres.

"Klarstellung"

Abweichend davon wird der Jahresabschluss des Kassenberichtes auf das Kalenderjahr vom 01.01.-31.12 abgestellt.

  

§ 3 Vereinszweck

 

a) Der Fan- Club verfolgt das Ziel, den HSV durch  Besuche von 
    Heim- und Auswärtsspielen zu unterstützen.

 

b) Durchführung von geselligen Veranstaltungen
    (z.B. Saisonabschlussfeier Weihnachtsfeier etc.)

 

c) Soziales Engagement
    (z.B. Unterstützung von sozialen Einrichtungen )

  

§ 4 Mitgliedschaft

 

Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigen ist die Mitgliedschaft eines Elternteils erforderlich.

Über einen Aufnahmeantrag der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche HSV- Fan- Club Interessen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Geschäftsjahresabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der HSV-Fan-Club von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

 

a) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes aus dem Fanclub. Der Austritt ist dem Vorstand mündlich oder schriftlich mitzuteilen.

 

b) Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Fanclubs und gegen die Satzung grob verstoßen hat, das sich grob unsportlich verhält oder durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Fanclubs dessen Ansehen schädigt kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes aus dem Fanclub ausgeschlossen werden.

Die Mitglieder des Fanclubs werden über den Ausschluss schriftlich informiert.

 

Ausscheidende Mitglieder haben unbeschadet des Beendigungszeitraums keinerlei Ansprüche gegen den Fanclub auf vollständige oder teilweise Rückerstattung von gezahlten Beiträgen und sonstigen Leistungen.

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge:

 

Erwachsene je Person jährlich                        25,00 €

 

Kind ab 6 Jahre            jährlich                         5,00 €

(sofern eine erwachsene Bezugsperson Mitglied ist)

 

Klarstellung: Der Mitgliedsbeitrag von 5,00 € für Kinder gilt für

Schüler, Auszubildende, Studenten und Wehrpflichtige bis max. 21Jahre.

 

Keine Aufnahmegebühr!

 

Zahlungsbedingung für den Mitgliedsbeitrag.

Die Beitragszahlung hat bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres zu erfolgen.

 

§ 7 Umlageverfahren von Strafmandaten bei Auswärtsfahrten

 

Von jedem Teilnehmer an Auswärtsfahrten wird einmal pro Saison ein Pauschalbeitrag von 10,00 €  erhoben.

Der sich ergebende Geldbetrag, wird ausschließlich zur Bezahlung von möglichen Strafmandaten auf den Auswärtsfahrten verwandt.

 

§ 8 Kostenübernahme-Regelung bei Unfällen auf Auswärtsfahrten

 

Sollten bei vom Fanclub offiziell organisierten Auswärtsfahrten KFZ-

Kaskoschäden verursacht werden, gelten folgende Regelungen:

 

1.)Bei Mietfahrzeugen wird die vereinbarte Selbstbeteiligung aus

dem  Mietvertrag (max. 650 Euro) auf alle erwachsenen Mitfahrer der  Ausfahrt umgelegt.

 

2.) Bei Fahrten mit Privat-PKW verbleibt eine Belastung des Schadenfreiheitsrabattes der Vollkasko-Versicherung  beim PKW-Halter (entfällt bei Teilkaskoschäden).

 

Eine vereinbarte SB von max. 650 Euro (analog Mietfahrzeugen)

wird auf alle erwachsenen Mitfahrer der Ausfahrt umgelegt.

 

Sofern keine Kasko-Versicherung bestanden hat, wird der Betrag von max. 650 Euro auf alle erwachsenen Mitfahrer der Ausfahrt umgelegt. Insofern wird der Halter so gestellt, als wenn eine entsprechende Kasko-Versicherung bestanden hätte

 

§ 9 Vorstand

 

A) Der Vorstand muss aus HSV-Fan-Club Mitgliedern bestehen.

     Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem HSV-Fan-Club aus,
     so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand  
     besteht aus:

 

    a) dem ersten Vorsitzenden

    b) dem zweiten Vorsitzenden / Materialwart

    c) dem Kassenwart

 

B) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung
     aus.

 

C) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung
     entlastet.

  

§ 10 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes

 

a) Der Vorstand vertritt den HSV- Fan- Club in allen gerichtlichen
    und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des
    Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht

b) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen
    Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Geschäftsjahren
    gewählt.
    Ab der Neugründung des HSV- Fan- Clubs werden die Wahl-
    perioden wie folgt festgelegt:

·        1.Vorsitzender: Gewählt vom 16.11.2002 - 30.06.2005, danach Neuwahl für jeweils 3 Geschäftsjahre.

·        2.Vorsitzender: Gewählt vom 16.11.2002 - 30.06.2006, danach Neuwahl für jeweils 3 Geschäftsjahre.

·       Kassenwart: Gewählt vom 16.11.2002 - 30.06.2005, danach Neuwahl für jeweils 3 Geschäftsjahre.

·       2 Kassenprüfer: Gewählt vom 16.11.2002 - 30.06.2006, danach Neuwahl eines Kassenprüfer.
(Erläuterung Kassenprüfer sind insgesamt 2 Wahlperioden 
  im Amt, und scheiden automatisch mit der Beendigung der 
  2.Wahlperiode aus.
  1.Wahlperiode = stellvertretender Kassenprüfer, danach
  2.Wahlperiode = 1.Kassenprüfer)

    Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist,   
    soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum  
    stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche
    Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied
    gewählt.

c) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den HSV- Fan- Club nur
    mit Beschränkung auf das HSV- Fan- Club Vermögen eingehen.
    Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.

d) Die Amtszeit der gewählten Kassenprüfer (Kassenprüfer und
    stellvertretender Kassenprüfer) ist mit der des 2. Vorsitzenden
    identisch.

 

Stand 01.Juli 2008

 

 

 

Haftungsausschluss

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